Einführung Datenschutz
Wir übernehmen die Einführung eines gesetzeskonformen Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.
Mit über 10 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Datenschutzes ist die GesMIT mbH ein verlässlicher Partner.
Wir unterstützen Sie nicht nur, sondern wir übernehmen die Einführung der DS-GVO/BDSG während Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Rufen Sie uns einfach an:
0681 / 9 88 99 100
Wir freuen uns auf Sie!
Vertrauen
Datenschutz ist nicht nur eine Frage von Gesetzen. Datenschutz ist auch eine Frage des Vertrauens.
Mit einer Beauftragung entscheiden Sie auch, welchem Unternehmen Sie Ihren Datenschutz anvertrauen möchten.
Aus diesem Vertrauen entsteht für uns ein Anspruch, dem wir gerecht werden möchten.
Wir suchen nicht das kurzfristige Geschäft mit Ihnen; sondern die vertrauensvolle Zusammenarbeit über Jahre hinweg.
Ralf Müller - Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Mitglied im BvD
Wir sind seit über 8 Jahren Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten.
DS-GVO: 25. Mai 2018
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe ab dem 25.05.2018.
Viele Unternehmen stellt aber die Einführung der DS-GVO vor große Herausforderungen.
Unzählige Vorschriften und gesetzliche Regelungen sind zu beachten. Hinzu kommt die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), welche ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft tritt.
Ohne externe Hilfe ist diese Mamut-Aufgabe kaum zu bewerkstelligen.
Wir unterstützen Sie bei Einführung der DS-GVO in Ihrem Unternehmen professionell und zuverlässig.
DS-GVO: unsere Vorgehensweise.
Für die meisten Unternehmen ist die Einführung der DS-GVO bzw. des BDSG Neuland und sehr bald stellt sich die Frage nach der Vorgehensweise:
Nach einem Vorgespräch in Ihrem Unternehmen erstellen wir Ihnen ein Angebot mit einer genauen Leistungsbeschreibung.
Im Anschluss an die Annahme unseres Angebotes durch Ihr Unternehmen beginnen wir bereits mit unserer Tätigkeit. Diese wird von einem erfahrenem Datenschutzbeauftragten (TÜV) durchgeführt.
Unter anderem in persönlichen Gesprächen mit den einzelnen Verantwortlichen bearbeiten wir die nachfolgenden Punkte um den Datenschutz gesetzeskonform in Ihrem Unternehmen zu etablieren.
Durch Mitarbeitergespräche ermitteln wir, an welchen Stellen in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Der Gesetzgeber schreibt die Führung eines umfangreichen Verzeichnisses aller Verarbeitungen von personenbezogenen Daten vor. Wir erstellen und pflegen dieses Verzeichnis.
Nach der DS-GVO ist jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten prinzipiell verboten. Das Unternehmen muss begründen, auf welcher Grundlage dennoch personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Nach Artikel 35 DS-GVO besteht die Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Damit wird eine Risikoeinschätzung bezeichnet, die ein datenverarbeitendes Unternehmen vor der Verarbeitung personenbezogener Daten vornehmen muss.
Wir dokumentieren die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Personen, deren Daten in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden (sogenannte Betroffene) haben durch die DS-GVO gewissen Rechte. Wir definieren Prozesse in Ihrem Unternehmen, die die Wahrung dieser Rechte garantieren.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten muss sehr häufig die Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden. Wir definieren entsprechende Prozesse in Ihrem Unternehmen.
Abhängig von der Art der zu verarbeitenden Daten, muss der Betroffene über die Verarbeitung informiert werden. Wir analysieren die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen und erstellen die entsprechenden Prozesse bei Informationspflicht.
Lassen Sie personenbezogene Daten von externen Firmen verarbeiten liegt in der Regel eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung vor. Hierzu erstellen wir für Sie die vom Gesetzgeber geforderten Unterlagen.
Übrigens: Auch Ihr unter Umständen externer IT-Dienstleister ist laut neustem Urteil ein Auftragsdatenverarbeiter.
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Wir führen einen entsprechenden Prozess ein.
Der Gesetzgeber schreibt diverse Verpflichtungserklärungen für die Mitarbeiter vor. Wir analysieren, welche Erklärungen in Ihrem Unternehmen notwendig sind und erstellen diese.
Für Ihre Mitarbeiter bieten wir webbasierte Trainings zum Thema Datenschutz an. Auf Wunsch auch mit Online-Test. Sie erreichen damit die gesetzlich vorgeschriebene Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter.
Nachdem wir diese Punkte abgearbeitet haben, haben wir unser gemeinsames Ziel erreicht:
Ihr Unternehmen hat eine perfekte Basis für den gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz!
Um die bisher erreichten Resultate beizubehalten sieht der Gesetzgeber aber auch die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor.